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spleene watersports GmbH & Co. KG Fritz-Kopp-Straße 6 D-88090 Immenstaad Germany
Fon: +49 (0) 75 45 555 998 Fax: +49 (0) 75 45 555 997 E-Mail:
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Web: www.spleene.com
Gerichtsstand: Amtsgericht Ulm HRA: 720696 UST-ID-Nr: DE256102213
Persönlich haftende Gesellschafterin: spleene watersports Verwaltungs-GmbH Geschäftsführer: Rainer Kauper Sitz: Immenstaad Amtsgericht Ulm HRB 721387
Bankverbindung: Volksbank Friedrichshafen eG, Ailinger Straße 30, 88046 Friedrichshafen Tel. +49 7541 709-0 BLZ 651 901 10 Kto. 108 599 000
IBAN DE37651901100108599000 BIC GENODES1VFN
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
GELTUNG UND BEDINGUNGEN Die Lieferungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Tritt der Käufer vor Lieferung der Ware vom Kauf zurück, so ist der Verkäufer berechtigt von der Kaufsumme einen Schadensersatz in Höhe von 25% zu verlangen. Dies gilt auch für Rücktritte von Teilen einer Lieferung bzw. eines Kaufs. Der Käufer kann einen geringeren Schaden nachweisen.
PREISE Maßgebend sind die am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten des Verkäufers. Die Preise sind Nettopreise ohne Skonto und sonstigen Nachlässen, und ohne Umsatzsteuer, die der Käufer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Die Preise schließen einen Versand nicht mit ein, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist. Verpackungs- und Versandkosten sind neben dem Kaufpreis zu zahlen, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist.
LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, behördliche Anordnungen, Einfuhrhindernisse, usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers eintreten), hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 6 Wochen dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristlieferung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt höchstens jedoch bis 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Das Recht des Käufers bei Verzug des Verkäufers vom Vertrag zurückzutreten bleibt davon unberührt. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
GEFAHRÜBERGANG UND TRANSPORTSCHÄDEN Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Für Schäden, die die Waren beim Transport erleiden, haftet das mit dem Transport beauftragte Unternehmen. Der Käufer hat angenommene Ware/n unverzüglich auf Vollständigkeit oder Beschädigung zu prüfen, auch wenn die äußere Verpackung der gelieferten Ware nicht beschädigt ist. Bei Feststellung von Transportschäden ist unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme beim durchführenden Transportunternehmen zu veranlassen.
GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers – insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden des Käufers – Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Der Käufer muß dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Liefergegenstände und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer, als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
DATENSCHUTZ Die spleene watersports GmbH & Co. KG speichert und verarbeitet die Daten des Käufers nur soweit geschäftsnotwendig und nach dem deutschen Datenschutz zulässig. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
EIGENTUMSVORBEHALT Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Der Liefergegenstand, an dem dem Verkäufer Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragwidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag. Die durch die Zurücknahme der Vorbehaltsware entstehenden Kosten trägt der Käufer. Der Verkäufer ist berechtigt, die zurückgenommenen Vorbehaltswaren durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten dem Käufer auf seine Schulden angerechnet.
ZAHLUNG Soweit nicht anders vereinbart oder angegeben, sind die Rechnungen des Verkäufers per Vorkasse zahlbar. Unter Abbedingung der §§ 366,367 BGB und trotz anderslautender Bestimmung des Käufers legt der Verkäufer fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind. Die Annahme von Schecks oder Wechsel erfolgt stets zahlungshalber. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. der gesetzlich Umsatzsteuer zu berechnen, ebenso werden Mahngebühren in Höhe von Euro 10,- pro Mahnschreiben erhoben. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks oder Wechsel angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt allein das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Immenstaad. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Tettnang. . Sollten Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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